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Wohnungskauf; arglistig zugesagte Eigenschaft; direkter Pistenzugang

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List im Sinn des § 870 ABGB ist eine bewusste Täuschung und setzt daher ein – für den Irrtum kausales – vorsätzliches Verhalten des Irreführenden voraus.

  • BBL-Slg 2020/111
  • direkter Pistenzugang
  • arglistig zugesagte Eigenschaft
  • Baurecht
  • Wohnungskauf
  • OGH, 20.02.2020, 5 Ob 214/19k
  • § 870 ABGB

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