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Heft 6, Dezember 2019, Band 19
Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ausschluss bei Unzuverlässigkeit eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien, selbständiger rechtlicher Bestand eines Pauschalgebührenbe...
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 19
- Judikatur, 4766 Wörter
- Seiten 336-343
- https://doi.org/10.33196/rpa201906033601
20,00 €
inkl MwStDer Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist unionsrechtlich zu beurteilen. Die Heranziehung der Verordnung 2015/848/EU über Insolvenzverfahren ist nicht zu beanstanden.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Sinne des Art 57 Abs 4 Buchst b RL 2014/24/EU liegt bei einem italienischen Unternehmer mit Antrag auf Eröffnung eines Zwangsvergleichs mit Vorbehalt der Möglichkeit, einen Plan zur Fortführung der Tätigkeit vorzulegen, vor.
Bei einer Bietergemeinschaft muss die Zuverlässigkeit aller Mitglieder gegeben sein. Das Vorliegen eines Ausschlussgrundes bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft führt daher dazu, dass die Bietergemeinschaft als solche als nicht zuverlässig anzusehen ist.
Art 57 Abs 4 letzter UA RL 2014/24/EU ist mangels inhaltlicher Unbedingtheit nicht unmittelbar anwendbar. Art 57 Abs 6 RL 2014/24/EU ist unmittelbar anwendbar.
Entscheidungen über den Pauschalgebührenersatz sind nicht in ihrem rechtlichen Bestand von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über den zugrunde liegenden vergaberechtlichen Nachprüfungs- oder Feststellungsantrag abhängig.
- Heid, Stephan
- Kurz, Thomas
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Art 57 Abs 4 RL 2014/24/EU
- Selbstreinigung
- § 229 Abs 2 Z 3 BVergG
- Art 57 Abs 7 RL 2014/24/EU
- Art 80 3 RL 2014/25/EU
- Anh B VO (EU) 2015/848
- Art 57 Abs 6 RL 2014/24/EU
- § 229 Abs 1 Z 2 BVergG
- RPA 2019, 336
- Art 1 Abs 1 VO (EU) 2015/848
- Zuverlässigkeit
- Art 79 Abs 2 RL 2014/25/EU
- Zuschlagserteilung
- unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien
- Bauauftrag
- VwGH, 26.06.2019, Ra 2018/04/0161Ra 2018/04/0177, „Brenner Basistunnel – Zuschlagserteilung“
- Art 80 Abs 1 RL 2014/25/EU
- Bietergemeinschaft
- Vergaberecht
- § 229 Abs 2 Z 1 BVergG
- Anh A VO (EU) 2015/848
- gesonderte Entscheidung über Pauschalgebührenersatz
- Art 2 VO (EU) 2015/848
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