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Wenusch, Hermann

Zivilrechtliche Fragen zum öffentlichen Vergaberecht

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Ausschreibungsbedingungen sehen häufig vor, dass ein Bieter bestimmte Leistungen (erst) erbringen muss, wenn ihm mitgeteilt wird, dass er den Zuschlag erhalten soll. Was ist nun rechtens, wenn der in Aussicht genommene Bieter diese Leistung aber nicht erbringt? Einerseits ist ein Angebot bindend, andererseits scheint ja noch kein Vertrag abgeschlossen zu sein, weil dessen Abschluss erst in Aussicht gestellt wird.

  • Wenusch, Hermann
  • Annahme
  • öffentliche Vergabe
  • Vertragsabschluss
  • vorvertraglicher Bereich
  • Leistungsvertrag
  • Erfüllungsinteresse
  • ABGB
  • BVergG
  • Schadenersatz
  • Vergaberecht
  • Baurecht
  • Angebot
  • ZRB 2023, 43

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