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Heft 10, Oktober 2013, Band 135
Zivilrechtsakzessorietät des Anbietens bei Suchtgifthandel
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 135
- Rechtsprechung, 2344 Wörter
- Seiten 677-679
- https://doi.org/10.33196/jbl201310067701
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inkl MwStUnter „Anbieten“ iS des § 28a Abs 1 Fall 4 SMG ist eine Willenserklärung zu verstehen, die inhaltlich ausreichend bestimmt sein, also die wesentlichen Punkte der abzuschließenden Vereinbarung enthalten, und einen endgültigen Bindungswillen des Offerenten zum Ausdruck bringen muss. In Bezug auf einen Kaufvertrag hat die Willenserklärung des Anbietenden jedenfalls die zu überlassende Sache und den Kaufpreis zu umfassen (§ 1053 S 1, § 1054 S 2 ABGB).
- Meissnitzer, Martin
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- JBL 2013, 677
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 28a Abs 1 SMG
- OGH, 22.11.2012, 13 Os 102/12t
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- LG Graz, 27.06.2012, 11 Hv 54/12w
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