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Heft 4, September 2021, Band 21
Zu den Anforderungen an eine Bewertungskommission
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 21
- Judikatur, 2614 Wörter
- Seiten 186-190
- https://doi.org/10.33196/rpa202104018601
20,00 €
inkl MwStDie bereits bestandfest gewordene Ausschreibungsunterlage kann auch im Rahmen der Nachprüfung einer auf dieser Ausschreibungsunterlage aufbauenden Auftraggeberentscheidung nicht mehr überprüft werden.
Das Erfordernis einer fachkundigen Angebotsprüfung ist (auch) im Sektorenbereich zu berücksichtigen und nunmehr explizit in § 299 Abs 1 BVergG 2018 geregelt.
Das Erfordernis einer fachkundigen Angebotsprüfung ist erfüllt, sofern die Bewertungskommission in ihrer Gesamtheit über die gebotene Fachkunde verfügt.
Eine in den Ausschreibungsunterlagen festgelegte Bewertung der qualitativen Konzepte (erst) zu einem Zeitpunkt, zu dem die Bewertungskommission auch Kenntnis von den jeweiligen Angebotspreisen hat, widerspricht nicht dem Willkürverbot.
Einer fachkundigen Kommission kann ein gewisser Bewertungsspielraum eingeräumt werden.
- Ullreich, Stefan Mathias
- Hofbauer, Berthold
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 122 BVergG
- fachkundige Angebotsprüfung
- Bestandsfestigkeit von Entscheidungen des Auftraggebers
- § 34 Abs 1 VwGG
- Anforderungen an eine Angebotsbewertung durch eine Bewertungskommission
- Vergaberecht
- RPA 2021, 186
- § 267 Abs 1 BVergG
- VwGH, 22.12.2020, Ra 2019/04/0091, „Zweistufiges Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich zum Abschluss zweier Rahmenvereinbarungen über Verkehrsdienstleistungen“
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