Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 1, Februar 2015, Band 2015
Zu den Säumnisfolgen des § 313 BVergG 2006 und deren Schranken
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 2383 Wörter
- Seiten 31-34
- https://doi.org/10.33196/rpa201501003101
20,00 €
inkl MwStVoraussetzung für den Eintritt der Säumnisfolge des § 313 Abs 2 BVergG 2006 ist, dass der Auftraggeber oder der Unternehmer auf diese Säumnisfolge vorher ausdrücklich hingewiesen wurde. Der Regelung des § 313 BVergG 2006 lässt sich aber weder eine Verpflichtung zur mehrmaligen Aufforderung zur Aktenvorlage noch zur gesonderten Aufforderung zur Vorlage einzelner noch fehlender Unterlagen entnehmen.
Die in § 313 Abs 2 BVergG 2006 normierte Säumnisfolge ist grundsätzlich auch bei nur teilweiser Aktenvorlage maßgeblich. Allerdings lässt sich der Bestimmung umgekehrt nicht entnehmen, dass bei einer solchen Entscheidung die vorgelegten Unterlagen bzw die von der Behörde auf Grund von Ermittlungen dennoch getroffenen Feststellungen außer Acht bleiben können. Auch wenn einzelne Aktenteile nicht vorgelegt worden sind, ist auf die dessen ungeachtet übermittelten Unterlagen Bedacht zu nehmen.
- Kröswang, Michael
- teilweise Aktenvorlage
- Säumnisfolgen.
- VwGH, 17.09.2014, 2013/04/0061, „A – Unterstützung des Sicherheitsdienstes“
- § 313 BVergG
- Vergaberecht
- RPA 2015, 31
- Auskunftspflicht
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €