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Giese, K.

Zufahrtsstraße; Erschütterungen; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Wird eine Zufahrtsstraße auf dem Baugrundstück für den öffentlichen Verkehr geöffnet, kann ein Nachbar ein subjektiv-öffentliches Recht auf Schutz vor Immissionen (hier: Erschütterungen) durch den erwarteten Fahrzeugverkehr geltend machen.

  • Giese, K.
  • VwGH, 10.12.2013, 2010/05/0134
  • Erschütterungen
  • § 48 nö BauO
  • BBL-Slg 2014/47
  • § 6 Abs 2 nö BauO
  • Immissionsschutz
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Baurecht
  • Zufahrtsstraße

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