Zuflusszeitpunkt beim Minderheitsgesellschafter
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 20
- Angrenzendes Steuerrecht, 1306 Wörter
- Seiten 44 -46
- https://doi.org/10.33196/ges202101004401
9,80 €
inkl MwSt
Der VwGH hält im vorliegenden Erkenntnis vom 6.7.2020, Ra 2018/13/0074 fest, dass das BFG fälschlicherweise die Rechtsprechung zum Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer auf den Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer angewendet hat. Bei Zuflüssen an Gesellschafter-Geschäftsführer ist laut VwGH eine eindeutige Abgrenzung zwischen Zuflüssen an Mehrheitsgesellschafter einerseits und Minderheitsgesellschafter andererseits vorzunehmen. Während bei Zuflüssen an Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer die Regelungen des Zufluss-Abfluss-Prinzips iSd § 19 EStG anzuwenden sind, werden bei Zuflüssen an Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer zwei vorgelagerte Zuflusszeitpunkte unterschieden. Der VwGH führt mit dem vorliegenden Erkenntnis im Ergebnis seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Zuflüssen bei Minderheitsgesellschaftern fort.
- Gahleitner, Lukas
- Zufluss-Abfluss-Prinzip auf Ebene des Gesellschafters
- GES 2021, 44
- Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer
- Gesellschaftsrecht
- Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer
- § 19 Abs 1 EStG
- VwGH, 06.07.2020, Ra 2018/13/0074
- Forderungsverzicht