Zum Hauptinhalt springen

Zukünftige Nutzung eines Grundstücks im straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Für den im Oö. Straßengesetz 1991 normierten Schutz der Nachbarn vor Beeinträchtigungen durch den Verkehr auf einer öffentlichen Straße und für die Frage, wann die Beeinträchtigungen wegen der Art der Nutzung des Geländes zumutbar ist, kommt es bei der straßenrechtlichen Bewilligung auf die aktuelle Nutzung eines angrenzenden Grundstücks an. Der Widmung eines Anrainergrundstückes könnte allenfalls (nur) insofern Relevanz zukommen, als es um die Frage ginge, ob die ins Treffen geführte Nutzung des Grundstückes rechtmäßig ist (im Allgemeinen wird es nur auf eine solche ankommen). Eine nicht konkretisierte künftige Sachverhaltsänderung, wie eine allenfalls in der Zukunft beabsichtigte, aber noch nicht ausgeübte Wohnnutzung, kann daher nicht relevant sein.

  • LVwG OÖ, 22.06.2022, LVwG-153363/6/KHu
  • Art 9 Aarhus-Konvention
  • § 14 Oö. Straßengesetz
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 31 Oö. Straßengesetz
  • ZVG-Slg 2022/69

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!