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Vonkilch, Isabelle

Zulässige Mietzinserhöhung bei Zubau durch den Mieter (ohne Inhaltskontrolle)

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Baut ein Mieter (unter Einhaltung der Vorschriften des MRG) einen Zubau zum Mietobjekt, so können die Parteien einen erhöhten Hauptmietzins vereinbaren. Auch wenn dabei der Mieter auf Ersatzansprüche verzichtet und sich zur umfassenden Schad- und Klagloshaltung verpflichtet, liegt mangels Zwangssituation keine sittenwidrige Vereinbarung vor. Ebenso wenig ist von einer inkriminierten Klausel nach § 879 Abs 3 ABGB auszugehen, weil eine Hauptleistungspflicht geregelt wird.

  • Vonkilch, Isabelle
  • LGZ Wien, 40 R 299/20x
  • § 27 Abs 1 Z 5 MRG
  • WOBL-Slg 2022/52
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 879 Abs 1 ABGB
  • OGH, 05.08.2021, 2 Ob 109/21z, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 879 Abs 3 ABGB

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