Zum Ausschluss eines Wohnungseigentümers wegen Zahlungsverzugs
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 37
- Rechtsprechung, 1283 Wörter
- Seiten 132 -133
- https://doi.org/10.33196/wobl202403013201
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Behauptet der Wohnungseigentümer eine schuldbefreiende gerichtliche Hinterlegung nach § 1425 ABGB, ist verfahrensrechtlich strittig, ob er noch Zahlungen zu leisten hat. Daran ändert sich auch nichts, sollte dem Erlag die behauptete Erfüllungs- und damit Befreiungswirkung mangels der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB tatsächlich nicht zukommen. Auf die Berechtigung der Bestreitung der Zahlungspflicht durch den Wohnungseigentümer oder auch nur deren Erfolgsaussichten kommt es nicht an. Darüber ist vielmehr iSd § 36 Abs 2 WEG 2002 abgesondert mit Beschluss zu entscheiden.
- OGH, 27.02.2023, 5 Ob 132/22f, Zurückweisung des Rekurses
- § 36 Abs 1 Z 1 WEG
- LG Salzburg, 53 R 48/22y
- Miet- und Wohnrecht
- § 36 Abs 1 Z 2 WEG
- BG Hallein, 2 C 169/21b
- WOBL-Slg 2024/39
- § 1425 ABGB
- § 33 Abs 2 MRG
- § 33 Abs 3 MRG
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