Zum Begriff des „Lokalen“ im EU-Beihilfenrecht – Ist ein beihilferechtlicher Kompass in Sicht?
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 9
- Aufsatz, 9356 Wörter
- Seiten 3 -16
- https://doi.org/10.33196/brz201701000301
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Das EU-Beihilfenrecht kennt verschiedene Bezugnahmen auf den „lokalen Charakter“ einer staatlichen Maßnahme: zum einen im Tatbestand des Art 107 Abs 1 AEUV bei der Frage, ob der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch eine Maßnahme beeinträchtigt wird (iSe grenzüberschreitenden Wirkung der Maßnahme). Zum anderen findet der Begriff in der seit dem 1. Juli 2014 geltenden Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung1 (AGVO) Verwendung, die bestimmte – tatbestandliche – Beihilfen von der vorherigen Notifizierung nach Art 108 Abs 3 AEUV freistellt. Der Beitrag widmet sich dem Bemühen, den weitgehend unscharfen Begriff der Lokalität einer Maßnahme für die Förderpraxis handhabbar zu machen.
- Fiebelkorn, Vera
- Petzold, Hans Arno
- Art 3 Abs 1 AEUV
- BRZ 2017, 3
- Kultur
- lokale Infrastrukturen
- Art 108 Abs 3 AEUV
- Art 56 AGVO
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Art 107 Abs 1 AEUV
- Vergaberecht
- Art 107 Abs 3 AEUV
- lokale Bedeutung
- Handelsbeeinträchtigung
- Art 167 AEUV