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Etzersdorfer, Ingmar

Zur Abgrenzung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Verwaltung betreffend Arbeiten, die der Behebung eines Baugebrechens dienen, das die Substanz des Gebäudes gefährdet

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Für Arbeiten, die der Behebung eines Baugebrechens dienen, das die Substanz des Gebäudes gefährdet, gilt unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, dass sie nur dann nicht mehr als Erhaltungsarbeiten nach § 28 Abs 1 Z 1 WEG zu qualifizieren sind, wenn die Kosten des Aufwands im Verhältnis zum Wert der Gesamtliegenschaft wirtschaftlich unvertretbar sind.

  • Etzersdorfer, Ingmar
  • OGH, 19.06.2015, 5 Ob 111/15g, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2015/151
  • § 28 Abs 1 WEG
  • LGZ Wien, 39 R 193/14t

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