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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zur Abweisung einer Beschwerde aufgrund gesteigerten Vorbringens bei der Glaubwürdigkeitsprüfung im Asylverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 2
- Judikatur - Materienrecht, 2470 Wörter
- Seiten 634-638
- https://doi.org/10.33196/zvg201507063401
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inkl MwStBei der Prüfung eines Asylantrages nach § 3 Abs 1 AsylG spielt in den meisten Fällen die Glaubwürdigkeits-prüfung eine zentrale Rolle. Hierbei steht der Ermittlungspflicht der Asylbehörden die Mitwirkungspflicht des Bf gegenüber. Mit dieser ist die Pflicht des Antragstellers verbunden, initiativ alles darzulegen, was für das Zutreffen der Voraussetzungen einer möglichen Asylgewährung spricht und diesbezüglich auch konkrete Umstände anzuführen, die objektive Anhaltspunkte für das Vorliegen dieser Voraussetzungen liefern.
Zur Beurteilung, ob die Verfolgungsgründe als glaubhaft gemacht anzusehen sind, ist auf die persönliche Glaubwürdigkeit des Bf und das Vorbringen zu den Fluchtgründen abzustellen. Steigert ein Bf daher im Laufe des Verfahrens sein Vorbringen, wird dies als Indiz für seine Unglaubwürdigkeit gewertet.
- Karesch, Philipp
- ZVG-Slg 2015/164
- § 3 Abs 1 AsylG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- BVwG, 18.06.2015, W224 2104400-1
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