Zur Auslegung des Gesellschaftsvertrags: Abfindungsbetrag und Buchwertklauseln
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 19
- Judikatur, 4481 Wörter
- Seiten 433 -439
- https://doi.org/10.33196/ges202008043301
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Die Frage der Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters muss für alle Gesellschafter schon aus Gründen der Gleichbehandlung notwendig gleich beurteilt werden; insoweit besteht für eine Differenzierung danach, ob der konkrete Rechtsstreit zwischen den ursprünglichen Gesellschaftern stattfindet oder ob daran auch neu hinzugekommene Gesellschafter beteiligt sind, kein Raum.
Aus § 234b AktG und § 2 GesAusG ergibt sich die Wertung, dass der Gesetzgeber der jüngeren Zeit auch bei freiwilligem Ausscheiden bei einem Rechtsformwechsel einer nicht angemessenen Abfindung grundsätzlich skeptisch bis ablehnend gegenübersteht.
- Buchwertklauseln
- § 2 GesAusG
- OGH, 25.11.2020, 6 Ob 96/20s
- § 137 Abs 2 UGB
- Abfindung
- GES 2020, 433
- Gesellschaftsrecht
- ausscheidender Gesellschafter
- § 234b AktG
- KG
- Gesellschaftsvertrag