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Zur Auslegung eines Verzichts auf das Recht der Mietzinsanhebung

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Jegliche Verzichtserklärung unterliegt einer einschränkenden Auslegung (hier: Verzicht auf eine Erhöhung des vereinbarten Mietzinses für den Fall, dass während der Vertragszeit von Gesetzes wegen die Möglichkeit einer Steigerung des Mietzinses gegeben werden sollte).

  • § 12a Abs 1 MRG
  • WOBL-Slg 2014/2
  • § 915 ABGB
  • § 914 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 16.07.2013, 38 R 113/13v
  • OGH, 16.07.2013, 5 Ob 121/13z, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses

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