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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, September 2015, Band 2015
Zur Auslegung von ÖNORMEN und zur zeitnahen Vorlage von Regieaufzeichnungen
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2015
- Judikatur, 915 Wörter
- Seiten 103-104
- https://doi.org/10.33196/zrb201503010301
20,00 €
inkl MwStÖNORMEN sind objektiv unter Beschränkung auf den Wortlaut, das heißt unter Verzicht auf außerhalb des Textes liegende Umstände, gemäß § 914 ABGB auszulegen. Sie sind so zu verstehen, wie sie sich einem durchschnittlichen Angehörigen des angesprochenen Adressatenkreises erschließen; im Zweifel bildet die Übung des redlichen Verkehrs einen wichtigen Auslegungsbehelf.
Mit Punkt 6.4.3. der ÖNORM B 2110 soll ein hohes Maß an Aktualität der Aufzeichnungen gewährleistet sein, weil die Überprüfung des tatsächlichen Aufwands später nur mehr schwer möglich ist.
- Hayek, Günter
- Regieaufzeichnung
- Überprüfung
- Leistungsaufstellung
- § 914 ABGB
- Dokumentation
- OGH, 28.05.2015, 9 Ob 19/15g
- § 6 ABGB
- Punkte 6.4.3. und 8.2.3.3. ÖNORM B 2110 (idF ab 2009)
- ZRB 2015, 103
- Regiebericht
- Auslegung
- Regieleistung
- Baurecht
- Regiebestätigung
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