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Heinrich-​Pendl, Elke

Zur Bonitätsprüfung nach § 7 Abs 1 VKrG bei Warenkleinkrediten im Versandhandel

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Eine Klausel in den AGB eines Versandhandelsunternehmens, die eine „kontokorrentmäßige Verrechnung“ der Teilzahlungskosten vorsieht und für den Verbraucher die Entstehung von Zinseszinsen nicht klar und verständlich erkennen lässt, ist intransparent iS des § 6 Abs 3 KSchG. Der Hinweis auf einen unterjährigen Kontoabschluss bzw der Hinweis darauf, dass Zinsen unterjährig „berechnet, kapitalisiert und angelastet“ werden, reicht nicht aus, um den Verbraucher erkennen zu lassen, dass auch Zinseszinsen in Anschlag gebracht werden sollen.

Der Inhalt der nach § 7 Abs 1 VKrG „ausreichenden“ Informationen muss in Abhängigkeit von den Umständen des einzelnen Falls konkretisiert werden. Eine Verpflichtung des Kreditgebers, sich bei Warenkleinkrediten zusätzlich zur Einholung von Auskünften von einer externen Kreditauskunftei in jedem Fall über die Einkommens- oder die Vermögenssituation des Verbrauchers oder über beide Aspekte zu informieren, besteht nicht.

  • Heinrich-Pendl, Elke
  • OLG Linz, 26.11.2020, 3 R 128/20v
  • LG Salzburg, 14.08.2020, 4 Cg 67/19w
  • JBL 2022, 100
  • Öffentliches Recht
  • § 28a KSchG
  • OGH, 06.08.2021, 6 Ob 48/21h
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 7 Abs 1 VKrG
  • Arbeitsrecht
  • § 6 Abs 3 KSchG

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