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Stolzlechner, Harald/​Stoll, Johannes

Zur ersatzweisen Unterbringung und Aufteilung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder durch den Bund

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Der rasante Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 und die anhaltende Flüchtlingswelle haben Bund und Länder bei der Grundversorgung der Flüchtlinge an die Grenzen ihrer logistischen Möglichkeiten herangeführt. Zur Bewältigung der entstandenen, außerordentlichen Situation hat der Nationalrat ein BVG über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden BGBl I 2015/120 beschlossen, das am 1.10.2015 in Kraft trat und das mit 31.12.2018 befristet ist. Im folgenden Beitrag werden die zentralen Regelungen dieses „Durchgriffs-BVG“ erstmals detailliert erörtert, nämlich die Bereithaltungspflicht der Gemeinden, die Erlassung einer „vorläufigen“ Anordnung der Nutzung und des Umbaus von Bauwerken oder der Aufstellung beweglicher Wohneinheiten, die Prüf- und Stellungnahmepflicht der BVB sowie die Erlassung eines Maßnahmenbescheids. Die im Durchgriffs-BVG vorgesehenen „punktuellen Durchbrechungen“ bundes- und rechtsstaatsrelevanter Verfassungsbestimmungen sind zur Bewältigung der gegenwärtigen Krise erforderlich und verstoßen weder gegen das Rechtsstaats- noch gegen das Bundesstaatsprinzip.

  • Stoll, Johannes
  • Stolzlechner, Harald
  • Bezirksrichtwert
  • § 2 Abs 1 Z 16 AsylG
  • punktuelle Durchbrechung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung
  • Nutzung von Grundstücken, die im Eigentum des Bundes oder ihm zur Verfügung stehen
  • BBL 2016, 77
  • Unterbringung und Aufteilung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder
  • § 2 Abs 1 Z 15 AsylG
  • § 2 Abs 1 Z 14 AsylG
  • Art 18 B-VG
  • Art 118 Abs 3 Z 9 B-VG
  • Art 44 Abs 1 B-VG
  • § 62 AsylG
  • § 7a Vermessungsgesetz
  • Vorliegen des Bedarfs
  • fugitives Verfassungsrecht
  • Art 17 B-VG
  • Durchgriff
  • Grundversorgungsvereinbarung, BGBl I 2004/80
  • rudimentäres Sonderverfahrensrecht
  • menschenwürdige, gleichmäßige, gerechte, solidarische Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden
  • Notstandsrecht
  • Durchgriffs-BVG
  • VO zur Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden, BGBl II 2015/290
  • Bautechnikrecht
  • Bauordnungen der Länder, Bautechnikrecht der Länder
  • Art 116b B-VG
  • Baurecht
  • Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl I 2015/120
  • verfassungsrechtliche Pflicht der Gemeinde zur Bereithaltung von Unterbringungsplätzen
  • Bereithaltung von Plätzen
  • Festigkeit, Brandschutz, Hygiene, Nutzungssicherheit und Umweltverträglichkeit im unerlässlichen Ausmaß
  • Art 130 B-VG
  • Gemeinderichtwert
  • keine Übergangsbestimmungen

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