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Heft 11, November 2015, Band 28
Zur Frage, ob die bestehende tatsächliche Unmöglichkeit der Legung der geforderten gehörigen Abrechnung nicht auch auf die nachfolgenden Abrechnungsperioden durchschlägt
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 498 Wörter
- Seiten 360-361
- https://doi.org/10.33196/wobl201511036001
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inkl MwStBei der Abrechnung nach § 34 WEG 2002 handelt es sich – vereinfacht ausgedrückt und wie dies aus bereits vorliegender Rsp abzuleiten ist – um die Darstellung der tatsächlichen Zahlungsflüsse in der betreffenden Abrechnungsperiode (im Kalenderjahr). Schon daraus folgt, dass eine (nachträgliche) faktische Unmöglichkeit der Legung der aufgetragenen Abrechnung mangels entsprechender Belege für Geldflüsse einer bestimmten Periode nicht per se eine Unmöglichkeit auch für das Folgejahr bewirkt.
- WOBL-Slg 2015/152
- LG Innsbruck, 4 R 54/14s
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 24.03.2015, 5 Ob 123/14w, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 34 WEG
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