Zum Hauptinhalt springen

Zur gerichtlichen Ernennung eines Liquidators für eine GmbH

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Nach ständiger Rspr des OGH wirkt die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung sofort, ohne dass der Ausspruch einer vorläufigen Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit iSd § 44 AußStrG erforderlich wäre. Auch nach § 75 Abs 4 AktG ist die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft sofort wirksam.

Nach § 89 Abs 2 GmbHG kann das Gericht – wie im vorliegenden Fall – aus wichtigen Gründen neben oder anstelle der geborenen Liquidatoren (ehemalige Geschäftsführer) andere Liquidatoren ernennen. Gegen diese Entscheidung kann zwar Rekurs erhoben werden. Die in der Entscheidung 6 Ob 244/11t breit erörterten Erwägungen zum sofortigen Verlust der Funktion von abberufenen Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung bereits mit Zustellung des Abberufungsbeschlusses sind aber auch in dieser Konstellation beachtlich. Eine Differenzierung zwischen Privatstiftung, Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung ließe sich insoweit nicht argumentieren.

  • § 89 GmbHG
  • § 75 AktG
  • OGH, 24.09.2019, 6 Ob 160/19a
  • OLG Wien, 03.07.2019, 13 Nc 11/19w-3
  • WBl-Slg 2020/75
  • § 44 AußStrG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!