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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Haftung der Bank wegen Mitwirkung an Konkursverschleppung.

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§ 1295 ABGB; § 502 ZPO. Ob eine Partei sittenwidrig gehandelt hat, ist eine Frage des Einzelfalls, die nicht aufzugreifen ist, wenn das Berufungsgericht die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens nicht überschritten hat.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 15.12.2015, 4 Ob 128/15z
  • oeba-Slg 2016/2224

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