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Heft 9, September 2015, Band 28
Zur Rechtzeitigkeit der Mietzinsrüge eines Mieters von Geschäftsräumlichkeiten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 3086 Wörter
- Seiten 266-269
- https://doi.org/10.33196/wobl201509026601
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inkl MwStKennt ein Mieter von Geschäftsräumlichkeiten noch vor Übergabe des Bestandobjekts und Beginn des Dauerschuldverhältnisses die für die Festlegung des Hauptmietzinses wesentlichen Faktoren und verpflichtet er sich trotz dieses Wissens in einem Vergleich zur Zahlung zunächst eines Teils, sodann nach Übergabe des vollen Hauptmietzinses, muss er die Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vergleichs rügen.
- Knoll, Matthias
- LGZ Wien, 39 R 346/14t
- OGH, 28.04.2015, 5 Ob 75/15p
- WOBL-Slg 2015/100
- § 1096 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 1 Z 1 MRG
- BG Innere Stadt Wien, 61 Msch 14/13g
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