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Zur Reichweite des Mietzinsüberprüfungsbegehrens
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 415 Wörter
- Seiten 51-51
- https://doi.org/10.33196/wobl201302005101
30,00 €
inkl MwStIm Bereich der Hauptmietzinsüberprüfung nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG steht es dem Mieter frei, die Feststellung der zulässigen Höhe des Hauptmietzinses pro futuro oder zu bestimmten Zinsterminen zu begehren. Es entspricht stRsp, dass dem Erfordernis der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung durch eine Geltendmachung der Mietzinsüberschreitung nur zu bestimmten Zinsterminen nicht entsprochen wird, weil dabei die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung nur eine Vorfrage ist.
- LGZ Wien, 39 R 352/11w
- OGH, 04.07.2012, 5 Ob 74/12m, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 1 MRG
- § 37 Abs 1 Z 8 MRG
- WOBL-Slg 2013/13
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