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Zurückweisung von Individualanträgen von Minderjährigen auf Aufhebung bestimmter Wortfolgen des Klimaschutzgesetzes I

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Die behauptete Verfassungswidrigkeit kann nicht durch die bloße Aufhebung einzelner Wortfolgen beseitigt werden. Auch würde die beantragte Aufhebung einen unzulässigen Akt positiver Gesetzgebung durch den VfGH bedeuten: Durch die Aufhebung würde die Verantwortung für die Erarbeitung von Maßnahmen insgesamt an die Stelle der Verantwortung für die Führung von Verhandlungen treten; eine solche Festlegung der Verantwortlichkeit der zuständigen Bundesminister für die Erarbeitung sämtlicher Klimaschutzmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes und der Länder – und nicht bloß für die Führung von Verhandlungen – kann dem Gesetzgeber aber schon aufgrund der Kompetenzverteilung nicht zugesonnen werden.

  • § 3 Klimaschutzgesetz (KSG)
  • § 6 Klimaschutzgesetz (KSG), BGBl I 106/2011 idF BGBl I 58/2017
  • JBL 2024, 574
  • Öffentliches Recht
  • VfGH, 27.06.2023, G 123/2023
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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