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Zurückweisung von Individualanträgen von Minderjährigen auf Aufhebung bestimmter Wortfolgen des Klimaschutzgesetzes II

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Der Gesetzgeber hat im KSG einen Mechanismus vorgesehen, der einerseits die Aufteilung der Höchstmengen von Treibhausgasen auf Sektoren und andererseits die Verhandlungen zur Erarbeitung von Maßnahmen regelt, wobei diese beiden Regelungsinhalte nicht isoliert voneinander betrachtet werden können. Vor dem Hintergrund dieses untrennbaren Zusammenhanges ist eine gesonderte Anfechtung (einzelner Wort- und Zeichenfolgen) des § 3 Abs 1 KSG zu eng gefasst. Die Anfechtung des gesamten KSG ist hingegen schon deshalb unzulässig, weil die Antragsteller ausschließlich Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit des im KSG grundgelegten Mechanismus für die Festlegung von THG-Höchstmengen in den Anlagen zum KSG und die Setzung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen hegen und nicht dargetan wird, inwiefern ein untrennbarer Zusammenhang zwischen sämtlichen Bestimmungen des KSG besteht.

  • § 6 KSG, BGBl I 106/2011 idF BGBl I 58/2017
  • VfGH, 18.06.2024, G 2274/2023
  • JBL 2024, 577
  • § 3 KSG
  • Öffentliches Recht
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