Zum Hauptinhalt springen

Zusatzaufträge auf Baustelle; Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz; Rücktritt

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Sind außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erteilte Zusatzaufträge nach dem Willen der Parteien keine gesonderten Verträge, sondern nur die Konkretisierung eines einheitlichen Vertrages, steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu.

  • Rücktritt
  • Zusatzaufträge auf Baustelle
  • § 13 FAGG
  • § 1 FAGG
  • BBL-Slg 2018/136
  • Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
  • Baurecht
  • OGH, 20.02.2018, 4 Ob 28/18y

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!