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Mensdorff-​Pouilly, Alexandra

Zuschlagsentscheidung nennt nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft

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Auch eine mangelhafte und womöglich rechtswidrige Zuschlagsentscheidung ist kein rechtliches Nullum, sondern eine bekämpfbare Entscheidung. Nach Ablauf der Stillhaltefrist können behauptete Rechtsverstöße, die bereits in einem Verfahren zur Nichtigerklärung hätten geltend gemacht werden können, nicht mehr Gegenstand eines Feststellungsantrags sein.

Lediglich die gänzliche Unterlassung der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung (trotz Verpflichtung zur Mitteilung derselben) kann zu einer Feststellung nach § 32 Abs 1 Z 3 S.VKG 2007 führen.

  • Mensdorff-Pouilly, Alexandra
  • § 272 Abs 1 BVergG
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 33 Abs 4 S.VKG
  • Feststellungsantrag
  • mangelhafte Zuschlagsentscheidung
  • § 32 Abs 1 S.VKG
  • § 21 S.VKG
  • LVwG Salzburg, 27.10.2015, 5/50/24-2015, „Grabenlose Rohrverlegung und gesteuerte Spülbohrung“
  • Vergaberecht
  • nachträgliche wesentliche Vertragsänderung
  • RPA 2016, 37

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