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Zuständigkeit des Heerespersonalamtes zur Erlassung von Bescheiden betreffend Pauschalentschädigung und Verdienstentgang außerordentlicher Zivildienstleistender verfassungswidrig

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Die Zuständigkeit des Heerespersonalamtes, einer dem Bundesminister für militärische Angelegenheiten organisatorisch untergeordneten Behörde, zur Erlassung von Bescheiden, die die Pauschalentschädigung und den Verdienstentgang außerordentlicher Zivildienstleistender betreffen, ist verfassungswidrig. Die Bundesverfassung sieht eine strikte Trennung der Systeme von ziviler und militärischer Gewalt vor. Daher ist der im Verfassungsrang stehenden Norm des § 1 Abs 5 ZDG die Bedeutung beizumessen, dass (auch) sämtliche Verwaltungsaufgaben, die im Zusammenhang mit dem Zivildienst stehen, nicht von Behörden besorgt werden dürfen, die – wie das Heerespersonalamt – organisatorisch dem Bundesminister für militärische Landesverteidigung unterstehen, zumal diese Behörde funktionell den Zwecken des Bundesheeres dient.

  • § 34b ZDG
  • JBL 2021, 711
  • § 1 Abs 5 ZDG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • VfGH, 17.06.2021, G 47/2021, ua
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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